Tierquälerei – Was tun?
Vielen Menschen ist es schon passiert: Sie wurden Zeuge von Tiermisshandlung. Ob in der Familie, der Nachbarschaft, bei Freunden oder völlig fremden Menschen. Doch was macht man in solch einem Fall?
Die meisten Personen, die ein Tier schlecht halten, sind sich dessen nicht bewusst. Bei Bekannten, wie Freunden oder Nachbarn hilft oft ein Gespräch über die Haltung des Tieres. Wenn das nicht möglich ist oder die Person keine Einsicht zeigt, kann man sich an den zuständigen Tierschutzverein oder das Veterinäramt wenden.
In beiden Fällen ist es wichtig und hilfreich, dass genau dokumentiert wird, wann und wo die Tierquälerei beobachtet wurde, sowie was genau vorgefallen ist. Fotos können dabei sehr hilfreich sein. Generell sollten die Personalien von allen beteiligten Personen (Tierhalter und Zeugen) vorhanden sein.
Der Tierschutzverein sucht ebenfalls das Gespräch mit dem Tierhalter und bietet ihm Hilfe an. Tierschutzvereine haben nicht das Recht Tiere vom Halter zu beschlagnahmen oder unerlaubt dessen Grundstück zu betreten. Der Verein hat die gleichen Befugnisse, wie jede andere Privatperson.
Neben dem Tierschutzverein kann man sich auch an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Das Veterinäramt ist eine Behörde des Landratsamts und gehört zum Fachbereich „Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen“. Die Behörde ist für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes verantwortlich und kann die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen. Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand, weshalb Augenzeugen sich am besten selbst dort melden sollten.
Wenn man Zeuge einer akuten Notsituation wird, muss die Polizei verständigt werden. Beispielsweise wenn ein Hund im Sommer für eine längere Zeit in einem geschlossenem Auto beobachtet wird oder ein Tier in einem Gebäude eingesperrt ist.
Zuständige Behörden in der Region:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald –Behörde Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Sautierstraße 30, 79104 Freiburg, tel: 0761-2187-3928, mail: vetamt@lkbh.de
Landratsamt Waldshut-Tiengen – Behörde Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, tel: 07751-86-5201, mail: veterinaeramt@landkreiswaldshut.de
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Behörde Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Humboldtstraße 11, 78166 Donaueschingen, tel: 07721-913-5050, mail: veta@lrasbk.de